Neue AdWords-Richtlinien: Brands unter Druck

Dienstag, 5. Oktober 2010 | Von: | Kategorie: Google AdWords | 0 Kommentare

Seit Kurzem darf man in Google AdWords Firmennamen von Dritten als Keywords verwenden. Erstes Fazit nach knapp drei Wochen: Reseller, Preisvergleicher und Mitbewerber machen von den gelockerten Richtlinien ausgiebig Gebrauch. Brands, die ohne eigene AdWords-Präsenz dastehen, geraten zunehmend unter Druck.

Per 14. September 2010 hat Google auch den Schweizer Unternehmen die Werbehoheit über ihre eigenen Brands entzogen, und zwar gestützt auf ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs: Firmennamen, Trademarks etc. von Dritten dürfen vorbehaltlos als Keywords gebucht, aber nicht zu Verwechslungszwecken im Anzeigentext erwähnt werden.

Damit steht es nun Resellern, Preisvergleichern und Mitbewerbern frei, bei Suchanfragen nach Fremd-Brands sichtbar zu sein.

Drittanzeigen in 25% der Fälle

Uns hat deshalb interessiert: Welche Art von AdWords wird sichtbar, wenn hierzulande nach konkreten Brands gesucht wird? Untersucht haben wir 230 Fälle:

Google-Suche nach Brands: Welche Art von AdWords wird vorwiegend sichtbar?

Bei mehr als einem Viertel der Fälle fanden wir AdWords von Dritten, relativ gesehen spielen dabei Vergleichsplattformen die grösste Rolle. Dass Reseller kaum auftauchen – die den Hauptgrund für die gelockerten Richtlinien darstellen – hat wenig zu besagen: Für zahlreiche Unternehmen, die Teil des Samples sind, gibts schlicht keine Reseller.

Die untersuchten Brands übrigens stellen ein buntes Gemisch aus Listen von dritter Seite sowie mehr oder weniger zufälligen Ergänzungen dar. Zudem sind die Ergebnisse von Personalisierungen, Lokalisierungen, Tagesbudgets, dem Google-Mechanismus der «weitgehend passenden Begriffe» und anderem mehr ohne Zweifel verzerrt. Insofern stellen die Zahlen nicht mehr als eine subjektive Momentaufnahme dar. Doch daraus ragen aufschlussreiche Einzelfälle heraus. Geradezu prototypisch zeigt sich das in der Travel- und der Krankenversichererbranche.

Munterer Reigen im Travel-Bereich

Am intensivsten werden Brands im Travel-Bereich genutzt. Die Suche nach «tui» beispielsweise bringt nicht weniger als acht Ads von Konkurrenten hervor, die Czech Airlines etwa fliegen bei zahlreichen Airlines Trittbrett, und der Branchenprimus der Reseller, ebookers.ch, ist nahezu omnipräsent.

Beispielhaft zeigt sich das etwa bei einer Suche nach«lufthansa»:

Google-Suche nach [lufthansa]

Krankenversicherer überlassen das Feld dem Zwischenhandel

Anders geartet, aber nicht minder auffällig: Das saisonal akzentuierte Bild bei den Krankenversicherern. Zahlreiche Anbieter überlassen hier das Feld den Vergleichsplattformen wie bonus.ch, Comparis oder checkcheck.ch, die fallweise via AdWords provisionspflichtige Leads generieren. Dass die Krankenversicherer hier keine eigene Brand-Präsenz etablieren, ist nicht nachvollziehbar: Zumindest einen Teil der provisionspflichtigen Leads könnten sie damit nämlich weit kostengünstiger generieren.

Stellvertretendes Beispiel für viele: «swica» – dort sind oft nicht weniger als neun AdWords zu finden, die meisten davon verlinken zu Vergleichsplattformen, eines zur Konkurrenz von Visana. Swica selber hingegen ist derzeit nicht mit einem AdWord vertreten.

Folgen über Google hinaus

Das Buchen eines eigenen Branded Ads gehört schon lange zu den Hausaufgaben, seit der Lockerung der AdWords-Richtlinien erst recht. Dennoch sind ganze 151 der 230 untersuchten Unternehmen mit keinem AdWord für ihren eigenen Brand präsent. Damit gehen sie nicht unerhebliche Risiken ein: Im Extremfall lassen sich ausschliesslich Ads der Konkurrenz finden. Zufällig herausgepflückte Beispiele:

Das kann Folgen über Google hinaus haben. Anschauliches Beispiel: die AdWords-Präsenz der Online Agentur coUNDco, die sich dafür entschieden hat, bei der Suche nach namhaften Schweizer Web-Agenturen eingeblendet zu werden. Zum Beispiel bei der Suche nach «namics». Namics selber hat kein Branded Ad gebucht, stattdessen erscheint nebst dem coUNDco-Ad zusätzlich eine Textanzeige des News-Aggregators news.de, der mittels Subdomain («www.Namics.news.de») eine Verwechslung mit der Namics-Website provoziert.

Klickt man aufs news.de-Ad, erscheint via AdSense erneut ein coUNDco-Ad über den Namics-News:

Namics, coUNDco: Im Google-Universum verklammert

Namics’ Entscheid, auf ein Branded Ad zu verzichten, hat also potenziell eine multiplizierte Sichtbarkeit der Konkurrenz zur Folge. Wie relevant das im Einzelfall ist, sei mal dahingestellt; aber genau hinzuschauen, was mit dem eigenen Brand durch derlei Mechanismen passiert, ist sicherlich nicht verkehrt.

Wer Fremd-Brands bucht, schadet sich womöglich selber

Umgekehrt müssen sich aber auch jene, die auf Konkurrenz-Brands bieten, die Wirkungsfrage stellen: Erstens sollte ein Unternehmen ja nicht blosse Alternative zu einem anderen Unternehmen sein (sondern selber gross), und zweitens kann es durchaus geschehen, dass unaufmerksame User irrtümlich klicken – und danach ganz schön verärgert sind, was letztlich bloss dem angegriffenen Unternehmen hilft.

Bis auf weiteres halte ich deshalb an meiner Empfehlung fest: Auch wenn es gerichtlich abgesegnet ist, sollte man aus Image-Gründen davon absehen, mittels AdWords Trittbrett zu fahren; selbst dann, wenn es kurzfristig ökonomisch funktioniert. Für Reseller und Preisvergleicher hingegen ist die neue Richtlinie eine Erleichterung, die gerade aus User-Sicht zu begrüssen ist.

Die neue Richtlinie provoziert auch ungewollt Missverständnisse

Doch selbst in jenen Fällen, in denen die gelockerte Richtlinie fraglos sinnvoll angewendet wird, provoziert sie mitunter Missverständnisse. Hier die AdWords, die bei einer Suche nach «wwf» erscheinen:

Google-Suche: wwf

Eigentlich alles im grünen Bereich: Auf der Coop-Zielseite wird die WWF-Kampagne «Taten statt Worte» angeteasert, und Oceanmania ist tatsächlich eine gemeinsame Aktion von Migros und WWF. Auf den ersten Blick (und übrigens auch nach dem ersten Klick) sieht das aber ganz so aus, als würden Migros und Coop unsympathisch Trittbrett fahren.

So begrüssenswert die neue Richtlinie im Grundsatz auch ist: Ohne Fallgruben und die Gefahr von Missverständnissen gehts offenbar nicht ab.

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